Änderungen aktuell

Förderstandards ändern sich aufgrund der politischen Lage

 

Die Veränderungen hier in Kurzform, für Details bitte Kontakt aufnehmen, erste Fragen werden gerne beantwortet.

 

Zum Marktanreizprogramm MAP siehe weiter unten.....

 

 

Ziel 2050: "nahezu klimaneutraler" Gebäudebestand

Bis 2050 soll der gesamte Gebäudebestand "nahezu klimaneutral" sein. Dies ist Inhalt des vom Bundekabinett am 28.09.2010 beschlossenen Energiekonzeptes.

 

Auf den Seiten des Magazins "GebäudeEnergieberater" werden die für Gebäude wichtigen Inhalte des Energiekonzeptes hervorgehoben:

 

Energiekonzept des Bundeskabinett kommentiert vom GebäudeEnergieberater

 

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Zum Vergleich: diese Absichten beinhaltete der Konzeptentwurf vor der Verabschiedung im Kabinett: 

 

Das Energiekonzept der Regierung ist ambitioniert

 

Auswirkungen des Konzeptes: Das Neun-Punkte-Programm der Bundesregierung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung sieht neben prominent diskutierten Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke vor, dass der Wärmebedarf des Gebäudebestands bis 2050 auf ein klimaneutrales Niveau gesenkt werden soll. Damit verschärft Berlin die Sanierungsvorschriften für Gebäude deutlich.

 

Die Sanierungsrate für Gebäude soll von derzeit jährlich weniger als ein Prozent auf zwei Prozent des gesamten Gebäudebestands verdoppelt werden. Rund 40 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen entfallen auf den Gebäudebereich. Daher ist eine signifikante Reduktion über konkrete Maßnahmen erforderlich. Bis 2020 soll es eine Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 Prozent und bis 2050 von 80 Prozent geben.

 

Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA begrüßt das Konzept: “Nahezu alle ZIA-Forderungen zum Klimaschutz und der Rolle der Immobilienwirtschaft wurden dabei berücksichtigt”, freut sich Andreas Mattner, Präsident des ZIA. Zwar sei das Ziel der so genannten “Modernisierungsoffensive für Gebäude” ambitioniert. “Die Klimaziele erfordern einen immensen Kraftakt aller Beteiligten. Aber dieser Kraftakt erscheint jetzt möglich”, so Mattner.

 

Der Verband hatte steuerliche Anreize durch die Wiedereinführung einer Sonderabschreibung, eine Novelle des Mietrechtes für investitionsfreundlichere energetische Sanierungen, Anreizsysteme zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm und einen einheitlichen Rahmen für Wärmeliefer-Contracting gefordert. “Ausdrücklich begrüßen wir den jetzt gewählten Ansatz, steuerliche Anreize, gezielte Förderprogramme, Wärmecontracting und Mietrecht als Gesamtpaket für den Klimaschutz zu verstehen und auch die Finanzierung des Maßnahmenbündels zu berücksichtigen”, so Mattner. Der ZIA stehe der Bundesregierung bei der Umsetzung als Sparringspartner zur Verfügung und werde sich außerdem bei dem alle drei Jahre durchzuführenden Monitoring einbringen.

 

Abzuwarten bleibe, ob und wie die Ziele im Einzelnen umgesetzt werden. Insbesondere müssten die regionalen Unterschiede und Wertigkeiten von Immobilien Berücksichtigung bei den geplanten Maßnahmen finden. “Nicht überall werden Investitionen und Förderungen in einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen können”, erwartet Mattner.

  

 

BAfA-Förderungen mit dem MAP-Programm

BAfA = Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

 

Zunächst Marktanreizprogramm gestoppt...

Das BMU hat am 3. Mai alle Förderungen im MAP-Programm eingestellt, da bereitgestellte Bundesmittel verbraucht sind. Siehe aktuelle Information des BAfA.. 

 

.. und nun wird es wieder fortgesetzt!

ab dem 12. Juli gelten neue Bedingngen für die Förderung durch das MAP. Weitere Informationen zunächst auf folgenden Websiten: 

 

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html 

 

www.erneuerbare-energien.de

 

 

Ferner liefert die Webseite der ENBAUSA einen interessanten Einblick in die aktuelle politische Diskussion zur Haushaltssperre des MAP Marktanreizprogramms:

 

ENBAUSA-Artikel zur Diskussion

 

 

 

KfW-Bank: Förderungen mit den Kredit-Programmen

B E I S P I E L

 

KfW-Förderbank -- veraltete Konditionen ab 1. Juli 2010:

Aktuelle Konditionen im Beratungsgespräch oder auf der Homepage der KfW erhältlich!

 

 

Energieeffizient Bauen (Programm Nr. 153 und 154)

  • Der Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses 85 wird nicht mehr gefördert.
  • Die Förderung für KfW-Effizienzhaus 70 und Passivhaus wird fortgesetzt und um die KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 erweitert.
  • Die besten energetischen Standards belohnt die KfW erstmalig mit einem Tilgungszuschuss:

    * 5 % für ein KfW-Effizienzhaus 50 oder Passivhaus,
    * 10 % für ein KfW-Effizienzhaus 40.

    Der Kreditzinssatz ist für alle KfW-Effizienzhäuser einheitlich.

 

Energieeffizient Sanieren - Kredit (151) - Zuschuss (430)

  • Das KfW-Effizienzhaus 130 wird nicht mehr gefördert. Zusätzlich fördern wir KfW-Effizienzhäuser 70 und 55.
  • Dabei gilt weiterhin: Je besser der erreichte energetische Standard, desto höher der Zuschuss oder der Tilgungszuschuss.
    Die Prozentsätze werden reduziert.

 

Altersgerecht Umbauen - Kredit (155) - Zuschuss (455)

  • Der Kauf frisch altersgerecht umgebauter Wohngebäude oder Eigentumswohnungen wird jetzt auch gefördert.
  • Förderbausteine werden zusammengefasst.

 

Hinweis zum Kreditantrag

Die ab dem 1. Juli 2010 gültigen Programmm-Bedingungen und Merkblätter hat die KfW-Förderbank bereits auf ihren Webseiten veröffentlicht, so dass Interessenten sich in Ruhe entscheiden können, welche Förderung sie beantragen möchten.

 

 

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