KfW-Förderstandards orientieren sich an der EnEV2009
Kombinationsmöglichkeit der Programme:
Energieeffizienz beim Bauen oder Modernisieren wird belohnt wie noch nie zuvor. So ist es möglich, die unterschiedlichen zinsgünstigen Programme zu kombinieren und auf diese Weise eine Immobilie im Idealfall fast vollständig zu finanzieren.
Bei der aufgeschobenen Instandhaltung wird gern übersehen, dass allein die eingesparte Energiekosten über 20 Jahre ein erhebliches Budget darstellen, welches die erforderlichen Investitionen mehr als rechtfertigt - erledigte Instandhaltung inbegriffen!
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Die KfW-Bankengruppe hat ihre Förderprogramme an die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) angepasst. Nach der EnEV richten sich die energetischen Vorgaben für Neubauten und umfassende Sanierungen in Deutschland. Sie ist die rechtliche Grundlage für Energieeffizientes Bauen und Sanieren.
So gibt es folgende Klassen:
KfW-130 Effizienzhaus 130/145 energieffizient Sanieren
KfW-115 Effizienzhaus 115/130 energieffizient Sanieren
KfW-100 Effizienzhaus 100/115 energieffizient Sanieren / + Bauen
KfW-85 Effizienzhaus 85/100 energieeffizient Bauen
KfW-70 Effizienzhaus 79/85 energieeffizient Bauen
KfW-55 Effizienzhaus 55/70 energieeffizient Bauen
mehr dazu siehe Link (dort auch als pdf erhältliche Fassung):
http://www.kfw.de/DE_Home/Presse/Pressearchiv/2009/20090807_33773.jsp
Verschärft: Die EnEV 2009
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2007 ist durch die EnEV 2009 ab dem 1. Oktober 2009 ersetzt worden.
Das kann für alle Hausbesitzer, die noch eine Sanierung / Modernisierung vorhaben, Konsequenzen mit sich bringen.
Zum einen sind die Bedingungen zur Erlangung eines besseren Energiestandards verschärft worden. Allerdings gilt noch eine dreimonatige Übergangsfrist für alle laufenden Modernisierungsvorhaben!
Mit Erreichen von bestimmten Energiestandards werden auch die KfW-Darlehenszinssätze festgelegt. Je besser der bei einer Modernisierung erreichte Energiestandard ist, desto günstiger wird der Zinssatz. Dieser kann bis zu 1,41% Prozent betragen (Stand 15.12.09).
Gleiches gilt für die Erlangung von Zuschüssen: entsprechend zum erreichten Energiestandard staffeln sich die erreichbaren Zuschüsse.
Aktuelle BAfA-Fördersätze
Energieberatungen für Gebäude mit einer Baugehmigung vor dem 31.12.1994 werden staatlich finanziell bezuschusst.
1-2 Wohneinheiten -> 300,- € Bruttozuschuss
ab 3 Wohneinheiten -> 360,- € Bruttozuschuss
Zusätzlich wird die Anfertigung von thermografischen Aufnahmen mit 100,- bezuschusst. Bedingung ist, dass diese in eine Vor-Ort-Energieberatung integriert und fachlich kommentiert werden.
Weitere Details zu den Zuschüssen erhalten erhalten Sie auf Anfrage oder hier...
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- Komfort / bessere Behaglichkeit im Haus
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- allgemeiner technischer Standard im Haus
- Nutzung erneuerbarer Energien
- Zukunftsorientierung und Nutzung von Innovationen
Ganz gleich, aus welchen Gründen Sie einen Energieberater suchen - sinnvoll ist der Einsatz bei den meisten Bestandsgebäuden definitiv. Aus diesem Grund wird die Gebäude-Energieberatung vom Staat finanziell gefördert.
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