Standortbestimmung für den Energieverbrauch einer Immobilie:
Anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos ist der Energiebedarf von Gebäuden bislang eine unklare Größe. In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar.
Der Energieausweis beseitigt diese Unklarheit, in dem er verpflichtend eine Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Gebäude in der Breite der unterschiedlichen Bautypen überhaupt ermöglicht.
Ab 01.01.2009 besteht die Pflicht, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis für das Gebäude zugänglich zu machen.
Es gibt zwei verschiedene Energieausweise:
Für Neubauten ist der Ausweis ab dem 01.10.2007 gesetzlich vorgeschrieben. Für sie sowie bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten, in deren Verlauf eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, müssen Energieausweise auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden (Bedarfsausweis).
Für Altbauten gilt diese Pflicht seit dem 01.01.2009. Hier konnten Energieausweise sowohl auf der Grundlage des Bedarfs (Bedarfsausweis) als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden (Verbrauchsausweis).
Am 30. September 2008 endet die Wahlfreiheit beim Energieausweis für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977. Der Energieausweis wurde am 1. Juli 2008 für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 verbindlich eingeführt. Die Ausweispflicht für jüngere Gebäude gilt ab dem 1. Januar 2009.
Ausnahme für Baudenkmäler: sie sind von dieser Pflicht befreit.
Folgende Kriterien der letzten (mind. 3) Jahren bestimmen das Ergebnis des Verbrauchsausweises:
Damit ist ein vom Nutzer unabhängiger Vergleich von Gebäude zu Gebäude nicht möglich, da ein Nutzerwechsel oder ein verändertes Nutzerverhalten auch eine Veränderung der Verbrauchsdaten zur
Folge hat. Gerade der zeitweilige Leerstand darf nicht verheimlicht werden.
Da dieser Ausweis in der Regel auf den Abrechnungsdaten des Energieversorgers basiert, kann eine Begutachtung der Immobilie entfallen und aus diesem Grunde ist dieser auch wesentlich
günstiger zu erstellen.
Dieser Ausweis ist Bestandteil der Vor-Ort-Energieberatung.
Die Angaben dieses Ausweises sind wesentlich zuverlässiger:
Die so ermittelten Verbrauchwerte stellen unterschiedlichen Gebäude in einen recht guten Vergleich. Dieser Ausweis wird sich in der Zukunft durchsetzen - speziell bei der Bewertung von Immobilien.
Dieser Ausweis wird auch ausdrücklich von unterschiedlichsten Fachleuten empfohlen, unter anderem auch von der DENA, der deutschen Energieagentur (Link siehe Bild oben).