Energiepass - Energieausweis

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Standortbestimmung für den Energieverbrauch einer Immobilie:

 

Anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos ist der Energiebedarf von Gebäuden bislang eine unklare Größe. In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der  Betriebskosten dar.

 

Der Energieausweis beseitigt diese Unklarheit, in dem er verpflichtend eine Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Gebäude in der Breite der unterschiedlichen Bautypen überhaupt ermöglicht.

 

Ab 01.01.2009 besteht die Pflicht, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis für das Gebäude zugänglich zu machen.

 

Es gibt zwei verschiedene Energieausweise:   

  • den Bedarfsausweis
  • den Verbrauchsausweis

 

Für Neubauten ist der Ausweis ab dem 01.10.2007 gesetzlich vorgeschrieben. Für sie sowie bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten, in deren Verlauf eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, müssen Energieausweise auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden (Bedarfsausweis).

 

Für Altbauten gilt diese Pflicht seit dem 01.01.2009. Hier konnten Energieausweise sowohl auf der Grundlage des Bedarfs (Bedarfsausweis) als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden (Verbrauchsausweis).


Am 30. September 2008 endet die Wahlfreiheit beim Energieausweis für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977. Der Energieausweis wurde am 1. Juli 2008 für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 verbindlich eingeführt. Die Ausweispflicht für jüngere Gebäude gilt ab dem 1. Januar 2009.

 

Ausnahme für Baudenkmäler: sie sind von dieser Pflicht befreit.

  

Verbrauchsausweis

Folgende Kriterien der letzten (mind. 3) Jahren bestimmen das Ergebnis des Verbrauchsausweises:

 

  • Nutzerverhalten (Wärmebedarf, Verbrauchsverhalten, Lüftungsverhalten)
  • Klima (kalte oder warme Winter / Sommer), bei korrekter Berechnung wird hier ein Korrekturfaktor verwendet
  • Leerstände (die normalerweise herausgerechnet werden)

 

Damit ist ein vom Nutzer unabhängiger Vergleich von Gebäude zu Gebäude nicht möglich, da ein Nutzerwechsel oder ein verändertes Nutzerverhalten auch eine Veränderung der Verbrauchsdaten zur Folge hat. Gerade der zeitweilige Leerstand darf nicht verheimlicht werden.

Da dieser Ausweis in der Regel auf den Abrechnungsdaten des Energieversorgers basiert, kann eine Begutachtung der Immobilie entfallen und aus diesem Grunde ist dieser auch wesentlich günstiger zu erstellen. 

  • tatsächliche Verbrauchswerte der letzten drei Jahre
  • auf Grundlage des Verhaltens der jeweiligen Bewohner
  • vereinfachtes Rechenverfahren, daher kostengünstig 
  • kaum Aussage über die Gebäude- und Anlagenqualität
  • 10 Jahre Gültigkeit

  

Bedarfsausweis

Dieser Ausweis ist Bestandteil der Vor-Ort-Energieberatung.

 

Die Angaben dieses Ausweises sind wesentlich zuverlässiger:

  • unabhängig vom Nutzerverhalten
  • abhängig von der bau- und anlagentechnischen Qualität
  • normierte / vergleichbar eingegrenzte Umweltbedingungen

Die so ermittelten Verbrauchwerte stellen unterschiedlichen Gebäude in einen recht guten Vergleich. Dieser Ausweis wird sich in der Zukunft durchsetzen - speziell bei der Bewertung von Immobilien.

  • detaillierte Datenerfassung
  • berücksichtigt Bauteile und Anlagentechnik
  • softwaregestützte ingenieurtechnische Berechnung
  • aussagekräftiger Ausweis mit 10 Jahre Gültigkeit
  • für Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten vor Baujahr 1978

 

Dieser Ausweis wird auch ausdrücklich von unterschiedlichsten Fachleuten empfohlen, unter anderem auch von der DENA, der deutschen Energieagentur (Link siehe Bild oben).

 

 

 

Bundesministerium-Broschüre: Der Energieausweis

Vor-Ort-Beratungen in

Ratingen - Velbert - Mülheim

Düsseldorf - Essen - Duisburg 

Wuppertal und weitere ...

 

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